News/Presse

23.02.2015

Pressemitteilung zur Propranolol-Entscheidung des G-BA

In einer gemeinsamen Pressemitteilung kommentieren die Initiative Arzneimittel für Kinder (IKAM) und der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) den Beschluss des G-BA zu Propranolol vom 19.2.2015

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2015 einen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung eines Arzneimittels mit PUMA-Zulassung (Wirkstoff Propranolol) gefasst. Die Initiative Arzneimittel für Kinder und der BAH begrüßen, dass der G-BA einer von drei Patientengruppen und damit erstmalig einem Wirkstoff einen erheblichen Zusatznutzen zugesprochen hat. Leider wurden die beiden anderen Anwendungsgebiete nur mit einem nicht quantifizierbarem Zusatznutzen bewertet, was die sowohl der IKAM-Vorsitzende Dr. Markus Rudolph als auch der BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Weiser in einer gemeinsamen Pressemitteilung kommentieren.

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