Klinische Studien mit KindernKlinische Studien mit Kindern Die Studienteilnahme von Kindern ist an strenge Auflagen geknüpft Ungeachtet der regulatorischen Lockerungen hat der Patientenschutz weiterhin höchste Priorität: Gesunde Minderjährige dürfen ausschließlich in Studien involviert werden, um Medikamente zur Diagnostik und Prävention zu testen. An ihnen ist die Erprobung therapeutischer Arzneimittel untersagt. Kranke Kinder dagegen können auch an Erhebungen zur Untersuchung therapeutischer Arzneimittel mitwirken. Bedingung für ihre Teilnahme ist, dass die zu gewinnenden Erkenntnisse potenziell zur Behandlung ihres Leidens beitragen oder einen Nutzen für Kinder mit der gleichen Erkrankung erbringen. Die Sicherheit der kleinen Patienten steht im VordergrundDarüber hinaus gelten für pädiatrische Studien alle Sicherheitsvorschriften, die für Arzneimittelprüfungen an Erwachsenen relevant sind: Die vorhersehbaren Risiken müssen in einer angemessenen Relation zur Bedeutung des Arzneimittels stehen, eine Ethikkommission hat der Studie zuzustimmen, und den Teilnehmern ist eine Probandenversicherung zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich ist bei Kinderstudien eine europäische Leitlinie aus dem Jahr 2001 einzuhalten, die ethische Gesichtspunkte betont und Belastungsminimierung für die Studienteilnehmer einfordert. Mehr Informationen zum Thema „Ethik und das deutsche Arzneimittelgesetz“ finden Sie unter:
Zentrale Etthikkommission der Ärztekammer Nordrhein: Studien nach dem AMG
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